Rechtsprechung
SG Dresden - S 47 KR 789/12 |
Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Kurzfassungen/Presse (3)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Der Chefdirigent der Dresdner Philharmonie unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Der Chefdirigent der Dresdner Philharmonie unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bin ich als selbständiger Künstler sozialversicherungspflichtig?
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Baden-Württemberg, 02.06.2021 - L 5 BA 142/20
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Chefdirigent und künstlerischer Leiter …
Von den rund 60 gegebenen K3n in der S 2016/2017 habe der Kläger zu 2) insgesamt 21 K3 (also lediglich rund ein Drittel) für die Klägerin zu 1) D. Es sei nicht ersichtlich warum der vorliegende Fall, liege er doch mit denen in den Verfahren vor dem VGH Bayern (…Urteil vom 09.07.2009, a.a.O.) und dem Sozialgericht Dresden (Aktenzeichen S 47 KR 789/12, Verfahren endete durch Anerkenntnis der Beklagten) sehr ähnlich, nicht kongruent zu diesen Verfahren beurteilt werde. - SG Konstanz, 25.11.2019 - S 4 R 2129/17
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei dem …
Es sei nicht ersichtlich warum der vorliegende Fall, liege er doch mit denen in den Verfahren vor dem VGH Bayern (…Urteil vom 9. Juli 2009, a.a.O.) und dem Sozialgericht -SG- Dresden (Aktenzeichen S 47 KR 789/12, Verfahren endete durch Anerkenntnis der Beklagten) sehr ähnlich, nicht kongruent zu diesen Verfahren seitens der Beklagten beurteilt werde. - FG Berlin-Brandenburg, 13.01.2020 - 9 V 9095/19
Aussetzung der Vollziehung eines nicht mit einem Leistungsgebot versehenen …
Dass ihnen nach § 3 Abs. 4 der abgeschlossenen Verträge im Rahmen ihrer vertraglichen Tätigkeit Zugriff auf die Bürokapazitäten eingeräumt worden sei, zeige deutlich, dass sie nicht in die tägliche Arbeit eingebunden gewesen seien (Hinweis auf mehrere Publikationen zu einem Klageverfahren beim Sozialgericht Dresden mit dem Aktenzeichen S 47 KR 789/12, Bl. 63/64 d. A.).